Impressumspflicht in Österreich – was viele falsch machen
Von einer Webdesignerin die seit 2001 in dieser Branche arbeitet – und die in 25 Jahren sehr viele falsche, unvollständige und fehlende Impressen gesehen hat.
Das Impressum ist eine der am meisten unterschätzten Seiten einer Website. Die meisten Betreiber kopieren irgendwo etwas zusammen, tragen ihren Namen ein – und glauben das war es.
War es oft nicht.
Was fehlt, was falsch ist und was es kostet – das erkläre ich hier. In verständlicher Sprache, ohne Juristendeutsch.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über die Impressumspflicht in Österreich – er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die Wirtschaftskammer Österreich.
Warum gibt es überhaupt eine Impressumspflicht?
Das Internet ist anonym. Jeder kann eine Website erstellen ohne seinen Namen zu nennen. Das wäre – aus Sicht des Gesetzgebers – problematisch: Wer haftet für falsche Informationen? Wer ist Ansprechpartner bei Beschwerden? Wer steht hinter einem Onlineshop?
Das Impressum löst dieses Problem. Es macht den Betreiber einer Website identifizierbar – für Behörden, für Kunden, für alle die einen Ansprechpartner brauchen.
In Österreich ist die Impressumspflicht in mehreren Gesetzen geregelt:
- ECG – E-Commerce-Gesetz (das Gesetz das Online-Handel und Dienstleistungen im Internet regelt)
- MedienG – Mediengesetz (regelt wer hinter einem Medium – also auch einer Website mit redaktionellen Inhalten – steht)
- UGB – Unternehmensgesetzbuch (für Unternehmen die im Firmenbuch eingetragen sind)
Wer braucht ein Impressum?
Kurze Antwort: Fast jeder der eine Website betreibt.
Impressumspflicht besteht für:
- Alle Unternehmen – egal ob Einzelunternehmen (EPU), GmbH, AG oder Verein
- Freiberufler die ihre Leistungen anbieten
- Vereine mit öffentlichem Internetauftritt
- Blogger und Betreiber von Informationswebsites die regelmäßig publizieren
- Onlineshops – hier gelten sogar noch strengere Regeln
Wann ist kein Impressum nötig?
Rein private Websites ohne gewerblichen oder publizistischen Charakter – also wirklich nur die eigene Familienwebsite ohne jegliche kommerzielle Absicht – können von der Pflicht ausgenommen sein. In der Praxis ist die Grenze aber unscharf. Im Zweifel: Impressum erstellen.
Was muss im Impressum stehen – die Pflichtangaben
Das ist der Teil wo die meisten Fehler passieren. Ein Impressum ist nicht einfach Name und E-Mail-Adresse. Je nach Art der Website und des Unternehmens gelten unterschiedliche Anforderungen.
Grundpflichten nach ECG – für jeden Websitebetreiber:
- Vollständiger Name – bei natürlichen Personen Vor- und Nachname, bei Unternehmen die Firma (der offizielle Unternehmensname)
- Geografische Anschrift – die tatsächliche Anschrift, kein Postfach
- E-Mail-Adresse – eine direkt erreichbare E-Mail, keine Formulare allein
- Weitere Kontaktmöglichkeit – Telefonnummer oder Fax (in der Praxis meist Telefon)
Zusätzlich für Unternehmen:
- Firmenbuchnummer – wenn im Firmenbuch eingetragen (z.B. GmbH, AG)
- Firmenbuchgericht – welches Gericht zuständig ist
- UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) – wenn vorhanden
- Kammerzugehörigkeit – z.B. Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe
- Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung – bei reglementierten Berufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.)
- Aufsichtsbehörde – bei beaufsichtigten Berufen
- Anwendbare Rechtsvorschriften – auf welche Gesetze der Betrieb unterliegt
Zusätzlich nach Mediengesetz – für alle die regelmäßig publizieren:
- Offenlegung – wer steht hinter der Website? Wer sind die Eigentümer?
- Blattlinie – was ist der redaktionelle Grundgedanke der Website? (Klingt kompliziert – in der Praxis oft ein Satz wie "Diese Website informiert über Webdesign und digitale Barrierefreiheit")
- Medieninhaber – wer ist inhaltlich verantwortlich
Die häufigsten Fehler – was wirklich oft falsch ist
Fehler 1: Nur E-Mail – keine Adresse
"Kontakt: info@meinefirma.at" – das ist kein Impressum. Eine geografische Anschrift ist Pflicht. Kein Postfach, keine Packstation – eine echte Adresse wo man jemanden auch physisch erreichen kann.
Fehler 2: Impressum nicht auffindbar
Das Impressum muss "leicht und unmittelbar" erreichbar sein – das bedeutet: maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website. Ein Link im Footer der auf jeder Seite sichtbar ist erfüllt das. Ein Impressum das man erst suchen muss – nicht.
Fehler 3: Veraltete Angaben
Umgezogen? Neues Telefon? Andere E-Mail? Das Impressum muss aktuell sein. Veraltete Angaben können als Verstoß gewertet werden – und führen dazu dass niemand den Betreiber erreichen kann.
Fehler 4: Verschlüsselte E-Mail ohne Alternative
Manche Websites zeigen die E-Mail-Adresse als Bild oder verschlüsselt um Spam zu vermeiden. Das ist verständlich – aber die E-Mail-Adresse muss für Menschen direkt lesbar und nutzbar sein. Eine Verschlüsselung die nur für Bots unleserlich ist funktioniert – eine die auch Menschen nicht nutzen können nicht.
Fehler 5: Kammerzugehörigkeit fehlt
Gewerbetreibende in Österreich sind meist Mitglied der Wirtschaftskammer. Diese Mitgliedschaft muss im Impressum genannt werden – inklusive Fachgruppe.
Fehler 6: Keine Blattlinie
Wer regelmäßig Inhalte publiziert – also einen Blog, einen Ratgeber oder News-Bereich betreibt – braucht laut Mediengesetz eine Blattlinie. Die meisten wissen das nicht. Ein Satz genügt.
Fehler 7: Impressum aus Deutschland kopiert
Österreich und Deutschland haben unterschiedliche Gesetze. Ein deutsches Impressum erfüllt nicht automatisch die österreichischen Anforderungen – und umgekehrt. Wer ein Impressum aus dem Internet kopiert sollte unbedingt prüfen für welches Land es gilt.
Was ein fehlendes oder falsches Impressum kostet
Das ist kein theoretisches Risiko:
- Verwaltungsstrafe bis zu 3.000 Euro – bei Verstößen gegen das ECG
- Abmahnungen von Mitbewerbern oder spezialisierten Anwälten – mit Streitwerten die schnell in den vierstelligen Bereich gehen
- Unterlassungsklage – wenn jemand rechtlich vorgeht
- Reputationsschaden – ein fehlendes Impressum wirkt unprofessionell und unseriös
Das Tückische: Abmahnwellen zu Impressumsverstößen gibt es tatsächlich – spezialisierte Anwälte durchsuchen systematisch Websites nach Verstößen. Das ist legal und in Österreich wie Deutschland gängige Praxis.
Wie ein korrektes Impressum für ein österreichisches EPU aussieht
Ein Beispiel – nicht als Vorlage zum Kopieren, sondern als Orientierung:
Impressum Petra Dippold Wiesengasse 1 2440 Moosbrunn Österreich Tel: +43 664 383 83 83 E-Mail: info@vienna-webdesign.at Unternehmensgegenstand: Webdesign und Grafikdesign Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Berufsrecht: Gewerbeordnung (GewO) – www.ris.bka.gv.at UID-Nummer: ATU[...] Offenlegung gemäß § 25 MedienG: Medieninhaberin und Herausgeberin: Petra Dippold Blattlinie: Diese Website informiert über Webdesign, digitale Barrierefreiheit und verwandte Themen.
Das ist das Minimum für ein österreichisches Einzelunternehmen mit publizistischem Inhalt. Für GmbHs, AGs oder reglementierte Berufe kommen weitere Pflichtangaben dazu.
Wo das Impressum stehen muss – und wie erreichbar
- Auf einer eigenen Seite –
/impressum.phpoder ähnlich - Verlinkt im Footer (der Bereich am Ende jeder Seite) – auf jeder einzelnen Seite der Website sichtbar
- Maximal zwei Klicks von jeder Seite entfernt erreichbar
- Der Link muss als "Impressum" oder "Offenlegung" bezeichnet sein – nicht als "Über uns" oder "Kontakt" versteckt
Impressum und Datenschutzerklärung – zwei verschiedene Dinge
Das wird oft verwechselt oder zusammengeworfen:
Impressum – wer betreibt diese Website? Pflicht nach ECG und Mediengesetz.
Datenschutzerklärung – wie werden persönliche Daten verarbeitet? Pflicht nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung – das europäische Datenschutzgesetz).
Beides ist Pflicht. Beides muss vorhanden sein. Man kann sie auf derselben Seite kombinieren – aber beide Inhalte müssen vollständig sein.
Die ehrliche Empfehlung
Impressum einmal richtig erstellen – und regelmäßig prüfen ob alle Angaben noch aktuell sind. Das kostet eine Stunde – und schützt vor Ärger der viel teurer werden kann.
Und wer unsicher ist: Die Wirtschaftskammer Österreich bietet kostenlose Beratung und hat auf wko.at gute Informationen zu den Impressumspflichten. Oder: Ein kurzes Gespräch mit einem Rechtsanwalt der auf Internetrecht spezialisiert ist.
Ein richtiges Impressum ist kein bürokratischer Aufwand. Es ist ein Zeichen von Seriosität – und der erste Eindruck den ein potenzieller Kunde von Ihrem Unternehmen bekommt wenn er wissen will wer hinter der Website steckt.
Ich bin Petra Dippold – Webdesignerin aus Moosbrunn, in der Nähe von Wien, seit 2001 in dieser Branche. Jede Website die ich erstelle wird mit einem korrekten Impressum übergeben – als selbstverständlicher Teil der Arbeit. 😊
Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Aktuelle und verbindliche Informationen: wko.at oder ein auf Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt.