Barrierefreies Webdesign in Wien – was das bedeutet und wen es betrifft

Seit dem European Accessibility Act (EAA), der ab 28. Juni 2025 in der EU gilt, sind barrierefreie Websites für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Was das konkret bedeutet, wen es betrifft – und warum eine saubere technische Basis von Anfang an günstiger ist als eine nachträgliche Prüfung – erkläre ich hier in verständlicher Sprache.

Wer ist vom EAA 2025 betroffen?

Die Pflicht gilt für öffentliche Stellen, Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter und größere E-Commerce-Betreiber.

Kleinstunternehmen sind ausgenommen, wenn beide Bedingungen zutreffen:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro

Einzelunternehmer (EPUs) und kleine Betriebe in Wien und Österreich unterliegen derzeit keiner gesetzlichen Pflicht.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie als EPU oder Kleinstbetrieb eine barrierefreie Website wollen – nicht weil Sie müssen, sondern weil Sie wollen – dann ist das eine Entscheidung für Qualität, für mehr Reichweite und für alle Menschen, die Ihre Website besuchen.

Und wenn Ihr Unternehmen wächst und Sie eines Tages in die Pflicht fallen – sind Sie bereits bestens vorbereitet.

Was WCAG-AAA-Konformität bedeutet – erklärt für Nichttechniker

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Sie definieren drei Stufen: A (Mindestanforderung), AA (gesetzlicher Standard in der EU) und AAA (höchstes erreichbares Level).

In der Praxis bedeutet das:

  • Kontraste: Texte müssen auch bei Sehschwäche, auf Handydisplays im Freien oder bei schlechter Beleuchtung lesbar sein (Kontrastverhältnis mindestens 7:1)
  • Tastaturnavigation: Jede Funktion muss ohne Maus bedienbar sein, mit sichtbarem Fokus-Indikator
  • Screenreader-Kompatibilität: Alle Bilder, Icons und interaktiven Elemente benötigen korrekte Textbeschreibungen
  • Semantische Struktur: Überschriften, Listen und Tabellen müssen im Code korrekt ausgezeichnet sein
  • Keine rein visuellen Informationen: Farbe und Form allein dürfen nie die einzigen Informationsträger sein
  • Präzise Fehlermeldungen: Formulare müssen genau erklären, was falsch ist und wie es korrigiert wird

Was ein externer Barrierefreiheits-Audit kostet

Wer eine bestehende Website nachträglich auf Barrierefreiheit prüfen lassen möchte, muss mit folgenden Kosten rechnen:

  • Basis-Audit (automatisiert): ab 300 €
  • Vollständiger manueller Audit: 500 € – 2.000 €
  • Laufende Überwachung: ab 100 € / Monat
  • Nachbesserungen nach Audit: 500 € – 5.000 €

Bei meinen Websites ist die technische Basis von Anfang an barrierefrei aufgebaut – ohne Aufpreis. Die Website wird bei Übergabe mit gängigen Prüftools kontrolliert und optimiert: Lighthouse 100/100, WAVE 0 Fehler, axe-core 0 Befunde.

Die inhaltliche Barrierefreiheit – insbesondere durch Texte, Bilder und Medien – liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

Mehr zum Thema auf barrierefreies-internet.at

Warum Barrierefreiheit auch Ihr SEO-Ranking verbessert

In Österreich leben laut Statistik Austria über 1,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen, Menschen in schwierigen Lichtsituationen und solche mit temporären Einschränkungen.

Eine barrierefreie Website ist nicht nur für diese Gruppen besser – sie ist für alle Besucher angenehmer zu nutzen: klarere Struktur, bessere Lesbarkeit, schnellere Orientierung.

Und: WCAG-Konformität und gutes SEO-Ranking gehen Hand in Hand. Google bewertet genau das, was auch Menschen mit Einschränkungen brauchen – saubere Struktur, aussagekräftige Alt-Texte, schnelle Ladezeiten. Eine barrierefreie Website ist also auch eine besser gefundene Website.

Barrierefreies Webdesign in Wien – Ihr Erstgespräch

Ich bin Petra Dippold – Webdesignerin aus Moosbrunn, in der Nähe von Wien, seit 2001 in dieser Branche. Jede Website, die ich erstelle, ist technisch von Anfang an barrierefrei – nachweisbar, messbar, ohne Aufpreis. Ich berate Sie gerne unverbindlich.